Telefonüberwachung nachrichtenmittler

HRRS, Oktober , abgerufen am März Spiegel Online , 9. Oktober , archiviert vom Original am 9. Oktober ; abgerufen am 9. Oktober Küchenradio , Chaos Computer Club , 8. Oktober , archiviert vom Original am 8. Oktober ; abgerufen am 8. Frankfurter Allgemeine Zeitung , 8. Deutscher Bundestag , November , abgerufen am 4. BKA, 1. Dezember , abgerufen am 4. In: bundestag.

Funkzellenabfrage durch den Staat - das müssen Juristen wissen

In: telepolis. Mai In: Spiegel Online. In: Taz. In: Heise Online. August Global Voices Online , übersetzt von Katrin Zinoun, Kategorien : Strafverfahrensrecht Telekommunikation Deutschland Persönlichkeitsrecht Telekommunikationsüberwachung Nachrichtendienstlicher Begriff. Namensräume Artikel Diskussion. Ansichten Lesen Bearbeiten Quelltext bearbeiten Versionsgeschichte.


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Navigation Hauptseite Themenportale Zufälliger Artikel. In anderen Projekten Commons. Diese Seite wurde zuletzt am Oktober um Uhr bearbeitet. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Der Beschwerdeführer sei nicht als Verteidiger, sondern als anwaltlicher Vertreter des Opfers tätig gewesen.

Überwacht werden sollte zudem lediglich die Kommunikation zwischen dem Beschwerdeführer und Tätern oder Teilnehmern der Straftat. Zwischen diesen Personen habe aber ersichtlich kein schützenswertes Vertrauensverhältnis bestanden.


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Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs vgl. Mit der grundrechtlichen Verbürgung der Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses soll vermieden werden, dass der Meinungs- und Informationsaustausch mittels Telekommunikationsanlagen deswegen unterbleibt oder nach Form und Inhalt anders verläuft, weil die Beteiligten damit rechnen müssen, dass staatliche Stellen sich in die Kommunikation einschalten und Kenntnisse über die Kommunikationsbeziehungen oder Kommunikationsinhalte gewinnen vgl.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet vgl.

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Die Frage, ob die Überwachung der Telekommunikation des Beschwerdeführers ein geeignetes Mittel zur Ermittlung des oder der Täter war, kann hier offen bleiben. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Erforderlich ist, dass auf Grund der Lebenserfahrung oder der kriminalistischen Erfahrung fallbezogen aus Zeugenaussagen, Observationen oder anderen sachlichen Beweisanzeichen auf die Eigenschaft als Nachrichtenmittler geschlossen werden kann.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das Ende der Entführung schon mehr als eineinhalb Jahre zurücklag. Soweit sich die Fachgerichte auf ein "Ende des Jahres wieder- erwachtes Medieninteresse" berufen, bleiben die Angaben zu unbestimmt.

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Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass bereits ab Beginn des Jahres , auch in der ausländischen Presse und auch unter Nennung des Namens des Beschwerdeführers, über die Verschleppung des E. Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Kontaktaufnahme durch die Täter erst und gerade ab Januar zu erwarten gewesen wäre. Auch das vom Landgericht selbst ins Spiel gebrachte Gerücht, es sei bereits ein Schweigegeld gezahlt worden, spricht gerade gegen die Annahme diesbezüglicher aktueller Kontakte des Beschwerdeführers zu den Entführerkreisen.

Auch der Hinweis darauf, der Beschwerdeführer sei mehrfach von "diversen Personen kontaktiert worden", die die Angaben des Geschädigten bestätigt oder erhärtet haben wollten, sind zu pauschal und vage, um eine auf bestimmte Tatsachen gegründete Annahme stützen zu können. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt dabei auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege vgl. Der Beschluss des Amtsgerichts München vom Januar und der Beschluss des Landgerichts München I vom August , soweit er der Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom Was das Bundesverfassungsgericht von der Arbeitsweise und "Entscheidungsbasis" der beiden Gerichte hielt, kann nicht deutlicher sein.

Erforderlich ist, dass auf Grund der Lebenserfahrung oder der kriminalistischen Erfahrung fallbezogen aus Zeugenaussagen, Observationen oder anderen sachlichen Beweisanzeichen auf die Eigenschaft als Nachrichtenmittler geschlossen werden kann Dies erscheint im vorliegenden Fall sehr zweifelhaft Entscheidend ist..

Soweit sich die Fachgerichte auf ein "Ende des Jahres wieder- erwachtes Medieninteresse" berufen, bleiben die Angaben zu unbestimmt Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Kontaktaufnahme durch die Täter erst und gerade ab Januar zu erwarten gewesen wäre. Auch das vom Landgericht selbst ins Spiel gebrachte Gerücht, es sei bereits ein Schweigegeld gezahlt worden, spricht gerade gegen die Annahme diesbezüglicher aktueller Kontakte des Beschwerdeführers zu den Entführerkreisen.

Ein milderes, gleich geeignetes Mittel zur Ermittlung der Täter sei nicht ersichtlich. Insbesondere sei nicht davon auszugehen gewesen, dass diesem Personenkreis die Identität der Täter bekannt gewesen sei. Zudem sei nicht absehbar gewesen, ob der Beschwerdeführer der Überwachung seiner Telekommunikation zugestimmt hätte. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt dabei auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege. Die Zone der Stille um Heiligendamm - Nein, jetzt wurde von der Polizeidirektion Rostock auch noch zur "Gefahrenabwehr" eine zusätzliche Bannmeile insbesondere vor dem Zaun, aber vor durch ZONE II zur Einschränkung des Versammlungsrechts per Allgemeinverfügung errichtet, nur weil es zu Blockadeaktionen als Mittel des zivilen Ungehorsams kommen könnte und Mitglieder einiger militante Gruppierungen den Zaun erstürmen wollen Wenn man sich die ZONE II und die Allgemeinverfügung anschaut, würde ich sagen, dass hiermit das Versammlungsrecht und das Recht per Demonstration zu protestieren komplett für zehn Tage beseitigt wird und das nicht nur durch "technische Sperren":.

Die Allgemeinverfügung untersagt - alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im Zeitraum vom KG gegen die Demonstranten von Heilgendamm. Aus der Pressemitteilung Nr.

Telefonüberwachung – Rechtmäßigkeit bei Journalisten

Strafsenat hat entschieden, dass eine Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts , die Voraussetzung für die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ist, nicht gegeben war. Für die Entscheidung ist letztlich ohne Bedeutung geblieben, ob sich - woran allerdings nachhaltige Zweifel bestehen - die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben. Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsorgane des Bundes scheidet nämlich jedenfalls aus rechtlichen Gründen aus. Links, Zwo,Drei, Vier - Wie aus der Meldung der Nachrichtenagentur AP hervorgeht, soll während des Treffens der Koalitionsspitzen am Mittwoch auch über eine Vorlage aus dem Haus des Bundesinnenministers verhandelt werden, in der es wieder um die Änderungen der Artikel 35 und 87a des Grundgesetzes geht, die dazu dienen sollen, dass die Bundeswehr bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen und zur Gefahrenabwehr hinzugezogen werden kann.

AP bringt Zitate aus der Vorlage, die auch andere Nachrichtenagenturen bereits zuvor teilweise veröffentlichten. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

Action abseits der Netzleitung - Schäuble macht die Schublade auf - Der Informationskampagne der letzten Monate in den Medien und der Presse — inklusive passender Umfragen — um die Themen unter's Volk zu bringen und der Angstkampagne der letzten Wochen mit neuen Anschlagswarnungen und Auffrischung der Dämonisierung des Internets als Terrorausbildungslager folgte nun laut der Welt die Übersendung des Entwurfs des Gesetzes "zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" durch das Bundesinnenministerium an das Bundesjustizministerium.

Darin konkretisiert der Bundesinnenmister seine Vorstellungen über Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Rasterfahndung, Lauschangriff für das Bundeskriminalamt, die er Ende März bereits in die Runde warf. Zusätzlich soll dem BKA ein Befugnisszuwachs zuteil werden, da der Bundesinnenminister Kompetenzen, die sonst den Landeskriminalämtern zustehen, auch dem BKA über seinen Gesetzesentwurf zuschustern will. Wenn dann in Zukunft die BKA Beamten auch noch zum BND "rotieren" und nicht nur Seit an Seit mit ihnen im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum zusammensitzen, wird wieder ein Teilstück der Gewaltenaufteilung und Trennung der Sicherheitsbehörden beseitigt sein, die sich so störend auf die Entwicklung hin zu einem zentralen und integrierten Sicherheitsdienst auswirkt.

Wie die Welt schreibt, sollen die neuen und erweiterten Befugnisse mit Hürden und Vorbehalten versehen sein.

Aber das ist weniger wichtig. Am Zypries: Der Fall legt zumindest nahe, dass man sich die Kontrollmechanismen ansehen sollte. Wir müssen bei allem Bemühen um die innere Sicherheit aufpassen, dass wir keine Verschiebung vom Repressionsstaat, in dem staatliche Eingriffe an strikte Voraussetzungen geknüpft sind, hin zu einem Präventionsstaat bekommen.

Deshalb muss es auch für das Bundeskriminalamt BKA , das ja neue Kompetenzen bei der Terrorabwehr bekommt, klar umschriebene Eingriffsermächtigungen geben.