Telefonüberwachung betriebsrat

In begründeten Ausnahmefällen ist aber auch eine inhaltliche Überprüfung gerechtfertigt. Dafür müssen jedoch dringende Verdachtsmomente vorliegen. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich den Inhalt der versandten und empfangenen E-Mails nicht kontrollieren. Er kann jedoch die formalen Daten, wie Absender, Empfänger oder Uhrzeit, auswerten.

Mitarbeiterüberwachung – Was erlaubt ist und was Sie besser lassen sollten

Ist der Arbeitnehmer dringend verdächtig, so kann der Arbeitgeber jedoch auch den Inhalt von E-Mails überprüfen. Kameras in Museen, Banken oder Verkaufsräumen erfüllen vielfach den legitimen Zweck vor Diebstählen oder Vandalismus zu schützen. Wird für alle sichtbar auf die Überwachung durch Kameras hingewiesen, so ist diese zulässig. Jedoch darf hierdurch keine verschleierte Überwachung der Arbeitnehmer stattfinden. Heimliche Rundum-Kontrollen durch Kameras sind rechtswidrig.

Mein Chef, der Spion

Der Arbeitnehmer darf die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter nicht durch versteckte Videokameras überprüfen. Nur wenn ein konkret begründeter Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter eine strafbare Handlung oder eine andere schwere Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers begangen hat, darf der Arbeitgeber versuchen ihn mittels einer Überwachung per Videokamera zu überführen. Ihr Lebensgefährte habe dieses Gespräch mit angehört, weil sie die Mithöreinrichtung eingeschaltet hatte.

Das Gericht entschied, dass der Lebensgefährte wegen Bestehen eines Beweisverwertungsverbotes nicht als Zeuge vernommen werden darf.

Schlagzeilen rund um die Mitarbeiterüberwachung

Das absichtliche heimliche Mithören von Gesprächen zwischen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber über eine Mithöreinrichtung ist grundsätzlich unzulässig und die daraus gewonnen Resultate dürfen im Regelfall nicht verwertet werden, weil der Gesprächspartner so in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein geschäftliches Gespräch handelt. Auch dann muss der Gesprächspartner keinesfalls davon ausgehen, dass ein Dritter mithört. Vielmehr darf er erwarten, dass er hierüber zu Beginn des Gespräches aufgeklärt wird. Sie müssen allerdings nur darauf hinweisen, dass die Mithöreinrichtung eingeschaltet wird.

Sie brauchen ihm hingegen nicht mitzuteilen, dass sich weitere Personen im Raum befinden. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Grundsätze in einem aktuellen Urteil vom Anders ist dies nach der Ansicht der Richter allerdings dann, soweit anwesende Dritte den Inhalt des Telefonates zufällig mitbekommen haben, ohne dass dies beabsichtigt gewesen ist. Dann besteht das Verwertungsverbot nicht.

Dies ist z.


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Wird dieses jedoch absichtlich lauter gestellt oder vom Ohr weggehalten, greift das Beweisverwertungsverbot wieder. Die Beweislast liegt hier bei demjenigen, der sich auf den Inhalt des Telefonates beruft. Das Bundesarbeitsgericht stützt sich dabei in seinem aktuellen Urteil bezüglich der Unzulässigkeit des absichtlichen heimlichen Mithörens auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Nach diesem Beschluss sind geschäftlich geführte Telefonate nicht von vornherein aus dem Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrechtsrecht ausgenommen: Auch in einem dienstlichen Gespräch werden demnach mitunter vertrauliche Informationen ausgetauscht, die den Arbeitgeber nichts angehen.

Das gilt auch, soweit in einem Geschäftsbereich das Mithören üblich ist. Aus diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich ferner, dass das Mithören womöglich zulässig ist, wenn der Arbeitgeber sich in einer Notwehrsituation oder in einer notwehrähnlichen Lage befindet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn er sich erpresserischen Drohungen oder einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff etwa auf seine berufliche Existenz, sein Eigentum oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenübersieht, dessen er sich ansonsten nicht erwehren kann. Dann muss gegen den Mitarbeiter aber ein konkreter Tatverdacht bestehen.

Ein allgemeines Beweisinteresse etwa für die Durchsetzung einer Kündigung in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht reicht nicht aus. Der Arbeitgeber darf nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom Wenn Sie ein Gespräch unzulässigerweise heimlich mithören bzw. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte Wort eines anderen auf einem Tonträger aufnimmt oder es mit einem Abhörgerät abhört.

Hat er hingegen private Telefonate erlaubt, ist eine vorübergehende Erfassung zur Abrechnung erlaubt, soweit der Arbeitnehmer die Kosten hierfür zu tragen hat. Eine entsprechende Vereinbarung sollte am besten als Betriebsvereinbarung erfolgen. Nach dieser Vorschrift gehört die Einführung technischer Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, zu den mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen im Betrieb.

Beim Onlinezugang kommen weitere Überlegungen hinzu: So kommunizieren Arbeitgeber und Betriebsrat auch untereinander per E-Mail über das firmeneigene Intranet. Es wäre nicht zumutbar, dass teilweise sensible Informationen, wie beispielsweise Personaldaten, über einen unkontrollierten und ungesicherten Internetzugang verschickt würden, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Proxyserver sowie eine Firewall dienen der IT-Sicherheit im Unternehmen, aber auch dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, damit keine strafbaren oder sittenwidrigen Inhalte über sein Firmennetzwerk laufen.

Das aber hatten die Arbeitnehmervertreter gar nicht versucht.

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Was die theoretischen Überwachungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von E-Mail und Internet betrifft, schlugen die Richter wie schon beim Telefonanschluss eine Vereinbarung zwischen den Parteien vor. LAG Niedersachsen, Beschluss v. Lesen Sie mehr Rechtstipps vom anwalt. Immer bestens informiert Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand.

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